Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Käufe im Selbstbedienungsbereich („Self-Service“) des Naschsalons,
Stavendamm 12, 28195 Bremen.

Mit Nutzung des Self-Service-Konzepts akzeptieren Kund*innen diese Bedingungen.

2. Selbstbedienungssystem

Kund*innen wählen und entnehmen Ware selbstständig aus bereitgestellten Bonbonbehältern und füllen diese eigenständig in bereitgestellte Beutel/Behälter.

Die Auswahl, Mischung und Menge erfolgt auf eigene Verantwortung der Kund*innen.

3. Preise und Abrechnung

  • Verkauf erfolgt nach Gewicht zum ausgezeichneten Kilopreis.
  • Das endgültige Gewicht wird an der Kasse ermittelt.
  • Preisberechnung = Gewicht × Kilopreis.
  • Offensichtliche Preis- oder Gewichtsanzeigen im Laden sind verbindlich, vorbehaltlich offensichtlicher Fehler.

4. Hygiene- und Verhaltensregeln

Zur Sicherstellung der Lebensmittelhygiene verpflichten sich Kund*innen:

  • nur die bereitgestellten Schaufeln/Zangen zu benutzen
  • Bonbons ausschließlich mit den vorgesehenen Werkzeugen zu entnehmen
  • keine Finger oder persönlichen Gegenstände in Behälter einzuführen
  • Kinder beim Befüllen zu beaufsichtigen
  • keine Ware zurück in Behälter zu legen, die bereits entnommen wurde

Missachtung kann zur Berechnung entnommener Ware oder zum Hausverbot führen.

5. Haftung für Ware

Nach Entnahme der Ware sind keine Rückgaben möglich.

Fehlerhafte Befüllung (z. B. falscher Behälter, Vermischung von Sorten, Hygieneverstöße) verpflichtet zum Kauf der Ware.

6. Produktinformationen & Allergien

Hinweise zu Inhaltsstoffen und Allergenen stehen im Verkaufsraum bereit.

Kund*innen sind verpflichtet, sich vor Befüllung über Allergene und Inhaltsstoffe zu informieren.

Wir haften nicht für Unverträglichkeiten, wenn Kund*innen Informationen nicht beachten.

7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt vor Verlassen des Geschäfts.
Akzeptierte Zahlungsmethoden sind im Kassenbereich ausgewiesen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Naschsalons.

8. Minderjährige

Kinder dürfen nur unter Aufsicht Erwachsener selbst abfüllen.

9. Beschädigungen & Fehlverhalten

Für durch Kund*innen verursachte Schäden an Einrichtung oder Behältnissen kann der Naschsalon Ersatz verlangen.

Theft-Prevention:
Nicht bezahlte Ware gilt als Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht.

10. Haftung

Der Naschsalon haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für:

  • unbeaufsichtigte Kinder
  • unsachgemäßen Umgang mit Waren/Equipment
  • falsche Produktmischungen durch Kund*innen

11. Datenschutz

Für CCTV-Überwachung im Laden gelten die Datenschutzhinweise im Eingangsbereich.

12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Bremen.